





| | Thomas A. Bodmer, Präsident des Bund der Steuerzahler Aargau ist Steuerberater mit Spezialgebiet Mehrwertsteuer. Als Grossrat setzt er sich für günstige steuerliche Rahmenbedinungen im Kanton Aargau ein. Demnächst wird er einen Vorstoss mit folgendem Inhalt lancieren: Standortmarketing und Arbeitsplatzbeschaffung durch die Einführung einer günstigen Flat Rate für jur. Personen
Antrag:
Der zweistufige Steuersatz für juristische Personen sei durch einen Einheitssatz von 7% zu ersetzen.
Begründung:
Der Steuersatz für juristische Personen ist heute zweistufig. Er beträgt 7% auf dem 5% des Eigenkapitals nicht übersteigenden Teil des Reingewinns, mindestens aber auf den ersten Fr. 100'000.— des steuerbaren Reingewinns; 11% auf dem übrigen Reingewinn.
Dieser Tarif ist schwer verständlich und liegt im Vergleich zu anderen Industriekantonen relativ hoch. Andere Kantone, u. A. der benachbarte Wirtschaftskanton Zürich, gehen vom komplizierten mehrstufigen Tarif weg und führen ebenfalls einen Einheitssatz ein. Der neue Einheitssatz im Kanton Zürich beträgt ab 1.1.2005 8% (bisher maximal 10%). Der Einheitssatz ist zu multiplizieren mit dem Steuerfuss. Der Steuerfuss beträgt im Kanton Aargau einheitlich 184%, während er im Kanton Zürich von Gemeinde zu Gemeinde schwankt.
Beispiel:
Kanton Aargau heute: 11% Steuersatz nach Steuern * 184% = 20.24%. Die Steuerschuld kann als Aufwand abgesetzt werden. Vor dem Abzug der Steuern werden deshalb bloss 16.63% erhoben. Dazu kommt die direkte Bundessteuer von 7.9% vor Steuern. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Aargau beträgt demzufolge 24.73% des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug.
Kanton Zug: 7% Steuersatz nach Steuern vor Multiplikation mit dem Steuerfuss; 11.2% nach Multiplikation mit dem Steuerfuss (Stadt Zug); vor dem Steuerabzug ergibt sich ein Satz von 10.1% zuzüglich 7.9% Bundessteuer. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Zug (Stadt Zug) beträgt demzufolge 18.0 % des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug.
Kanton Zürich heute: Der Steuersatz beträgt heute i.d.R. 10%. Er ist mit dem Steuerfuss zu multiplizieren, der z. B. in Zollikon 179.08% beträgt. Vor Steuerabzug beträgt der Satz 15.23% zuzüglich 7.9% Bundessteuer. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Zürich (Gemeinde Zollikon) beträgt demzufolge heute 23.13 % des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug. Auf den 1.1.2005 wird der Steuersatz im Kanton Zürich auf 8% reduziert. Multipliziert mit dem Steuerfuss ergibt sich 14.38% nach Steuern, resp. 12.57% vor Steuern, zuzüglich 7.9% Bundessteuer. Der Gesamtsteuersatz im Kanton Zürich (Gemeinde Zollikon) beträgt demzufolge ab 2005 20.5 % des steuerbaren Gewinns vor Steuerabzug.
Die Steuersätze in anderen günstigen Ländern betragen z. B. 17.5% in Hong Kong, 0% im EU-Land Estland (wobei Ausschüttungen anfänglich mit bis zu 32%, später mit 20% besteuert werden), ca. 15% in Irland. Auch traditionelle Hochsteuerländer wie Deutschland, UK, etc. haben ihre Spitzensteuersätze gesenkt. Die Belastung in diesen Ländern liegt aber immer noch in der Grössenordnung von 40%.
Die gesamte Steuerbelastung ist bei der Standortevaluation von juristischen Personen von grösster Bedeutung. Der Kanton Aargau ist mit einer Gesamtbelastung von 25% am oberen Rand der eher steuergünstigen Standorte. Er kann mit steuergünstigen Gemeinden im Kanton Zürich, mit dem Kanton Zug und mit günstigen ausländischen Standorten nicht mithalten.
Gegenüber Offshore-Standorten hat die Schweiz gewichtige Vorteile anzubieten: Sie verfügt über ein weitverzweigtes Doppelbesteuerungsabkommensnetz. Sie muss deshalb an ihren Standorten nicht günstiger sein als diese Domizile. Auch die neuen EU-Länder, welche mit günstigen Steuersätzen die Ansiedelung von Unternehmungen fördern wollen, sind nur dann echte Konkurrenten für die Schweiz, wenn sie auch in anderen Bereichen gleichziehen können. Die Schweiz hat hier noch klare Vorteile. Wenn der Steuerabstand aber zu gross wird, dann werden steuerliche Faktoren entscheidend. Die Besteuerung sollte m. E. um nicht mehr als 5% von diesen Standorten abweichen, heute ist der Aargau rund 10% teurer.
Mit einer Reduktion des Basissteuersatzes auf 7% könnte der Aargau mit dem Kanton Zug gleichziehen. Der Aargau hat indessen gegenüber dem Kanton Zug als Wirtschaftsstandort für grössere Unternehmen erhebliche Vorteile aufzuweisen: Vernünftige Bodenpreise, vernünftige Wohnungspreise, eine bessere Verkehrserschliessung etc. Die Steuerfusssenkung würde im Aargau mehr bringen als in Zug.
Finanziell wäre die Senkung für den Kanton verkraftbar. Einerseits werden künftig weitere Gelder aus dem Verkauf der Goldreserven fliessen, andererseits beträgt der gesamte Steuerertrag der juristischen Personen bloss ca. 300 Mio., während der gesamte Steuerertrag sich auf 1.65 Milliarden beläuft. Die Senkung auf 7% würde Einnahmenausfälle von schätzungsweise 50 Mio. verursachen. Mit den zusätzlichen Steuererträgen, die durch die neu angesiedelten Betriebe anfallen würden, dürfte sich kurzfristig ingesamt etwa ein Nullsummenspiel ergeben, längerfristig ist gar mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen.
Diese Website wurde zuletzt aktualisiert 10.10.04 |